Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Rechtsanwältin Annette Sieckmann a
Ebert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Einkommensteuer - Okt. 2024

  • Vermietung
    von Luxusimmobilien: Einspruchsbearbeitung erfolgt


    Grundsätzlich gilt bei einer auf Dauer angelegten Vermietungs-tätigkeit bebauter Grundstücke zu Wohnzwecken die Vermu-tung, dass der Vermieter beabsichtigt, einen Totalüberschuss zu erzielen (sog. Liebhaberei-Überprüfungsverbot, BMF 8.10.2004, V C 3 - S 2253 - 91/04).

    Eine Ausnahme zu diesem Grundsatz gilt nur, wenn eine Luxus-immobilie (z. B. Wohnfläche von mehr als 250 qm) vermietet wird.

    Hier haben die Finanzämter nach wie vor die Prognose zur Ein-künfteerzielungsabsicht angefordert.

    Zu Recht, wie nun der Bundesfinanzhof entschieden hat (BFH 20.6.2023, IX R 17/21).

    Da dieses Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlich wurde, ist es über den Einzelfall hinaus anzuwenden.

    Ruhende Einspruchsverfahren werden deshalb nun wieder auf-genommen und nach den Urteilsgrundsätzen entschieden.

    Beachten Sie …
    Diese Totalüberschussprognose für Luxusimmobilien ist auch nach Einfügung des § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG durchzuführen, selbst wenn die vereinbarte Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt.

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