Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Rechtsanwältin Annette Sieckmann a
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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Abgabenordnung - Mai 2025

  • § 146b AO - Durchführung von Kassen-Nachschauen

    Aus aktuellem Anlass weist die OFD Karlsruhe darauf hin, dass die Finanzämter in Baden-Württemberg Kassen-Nachschauen nach § 146b AO durchführen.

    Bei der Kassen-Nachschau handelt es sich um ein Kontroll-instrument der Finanzverwaltung zur Überprüfung der Ord-nungsmäßigkeit von Kassenaufzeichnungen (Kasseneinnahmen, Kassenausgaben).

    Die Prüfung erfolgt in der Regel ohne Voranmeldung und wird von zwei Bediensteten der Finanzverwaltung durchgeführt.

    Die Prüfer weisen sich zu Beginn der Kassen-Nachschau mit ihren Dienstausweisen (im Scheckkarten- oder Papierformat) als Angehörige des Finanzamts aus und händigen ein Merkblatt zur Kassen-Nachschau aus.

    Der Kassen-Nachschau unterliegen u. a.

    - Elektronische oder computergestützte Kassensysteme

    - App-Systeme

    - Waagen mit Registrierkassenfunktion

    - Taxameter

    - Wegstreckenzähler

    - Geldspielgeräte

    - Offene Ladenkassen


    Die von der Kassen-Nachschau betroffenen Steuerpflichtigen haben den mit der Kassen-Nachschau betrauten Amtsträgern auf Verlangen Aufzeichnungen, Bücher sowie die für die Kassenführung erheblichen sonstigen Organisationsunterlagen über die der Kassen-Nachschau unterliegenden Sachverhalte und Zeiträume vorzulegen und Auskünfte zu erteilen.

    Bei der Kassen-Nachschau dürfen Daten des elektronischen Aufzeichnungssystems durch die Amtsträger eingesehen wer-den.

    Es kann auch die Übermittlung von Daten auf einem maschinell auswertbaren Datenträger verlangt werden.

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