Büro von Harald Sievers

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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Einkommensteuer - Juni 2025

  • § 20 EStG - Verlust durch Darlehensausfall

    Der endgültige Ausfall einer Darlehensforderung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre führt nach Einführung der Abgeltungsteuer grundsätzlich zu einem steuer-lich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG.

    Sachverhalt
    Im Streitfall ging es um die Berücksichtigung negativer Ein-künfte aus Kapitalvermögen aus dem Verlust eines Darlehens, das der Steuerpflichtige behauptete, seinem Sohn gewährt zu haben.

    Nach der Rechtsprechung des BFH führt der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre nach Einführung der Abgeltung-steuer grundsätzlich zu einem steuerlich anzuerkennenden Ver-lust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG (BFH 18.6.24, VIII R 25/23, BStBl II 24, 691).

    Entscheidung
    Im Streitfall kam das FG jedoch nach ausführlicher Sachver-haltsermittlung zu dem Ergebnis, dass der Steuerpflichtige sei-nem Sohn keine Darlehen gewährt hatte, sodass auch kein Dar-lehensausfall und damit zusammenhängende Rechtsverfol-gungskosten berücksichtigt werden konnten.

    In diesem Zusammenhang machte das FG deutlich, dass der Steuerpflichtige im finanzgerichtlichen Verfahren die objektive Feststellungslast für das Bestehen der Darlehensforderung trägt, ohne dass eine zuvor stattgefundene zivilgerichtliche Tatsachenwürdigung eine Bindungswirkung entfaltet.

    Wird das Bestehen der Darlehensforderung in einem über mehrere Instanzen geführten zivilgerichtlichen Rechtsstreit rechtskräftig verneint, wird ein damit verbundener möglicher Darlehensausfall im Veranlagungszeitraum des Ergehens der letztinstanzlichen Entscheidung realisiert.

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