Büro von Harald Sievers

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Steuerberater .
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in Kooperation mit a
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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Einkommensteuer - Februar 2023

  • § 9 EStG - Häusliches Arbeitszimmer bei gesundheits-bedingten Einschränkungen

    Eine Arbeitnehmerin, die ihrer Berufstätigkeit wegen gesund-heitlicher Einschränkungen an einzelnen Werktagen in ihrem häuslichen Arbeitszimmer nachgehen muss, kann die Auf-wendungen hierfür als Werbungskosten ‒ begrenzt auf 1.250 EUR ‒ steuerlich geltend machen.

    Grundsatz
    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können bis zur Höhe von 1.250 EUR als Werbungskosten abgezogen werden, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit ein anderer Arbeitsplatz nicht zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG).

    Sachverhalt
    Die Steuerpflichtige hatte geltend gemacht, dass ihr der betriebliche Arbeitsplatz nicht an allen Tagen „zur Verfügung gestanden habe“, weil sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen zumindest an einem Arbeitstag in der Woche im Homeoffice arbeiten müsse.

    Anderenfalls verschlimmere sich ihr Gesundheitszustand.

    Dagegen vertrat das FA die Auffassung, dass der betriebliche Arbeitsplatz der Steuerpflichtigen objektiv zur Verfügung gestanden habe und sie ihn allein aus subjektiven Gründen nicht arbeitstäglich nutze.

    Entscheidung
    Die nach erfolglosem Einspruch eingelegte Klage hatte Erfolg.

    Das FG entschied, dass es maßgeblich darauf ankomme, ob es dem Steuerpflichtigen zugemutet werden könne, den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz arbeitstäglich zu nutzen.

    Da die Steuerpflichtige jedoch aus ärztlicher Sicht gehalten gewesen sei, an einzelnen Tagen von zu Hause aus zu arbeiten, um langfristig ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten, könne ihr der (auf 1.250 EUR begrenzte) Werbungskostenabzug nicht versagt werden.

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