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Zumutbare Belastung - April 2024
- Einspruchsentscheidungen
Der BFH hat mit seinem Beschluss vom 1.9.2021 (VI R 18/19) klargestellt, dass der Ansatz der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG bei sogenannten beihilfefähigen Krankheits-kosten keine verfassungswidrige Benachteiligung von Steuer-zahlern ohne Beihilfeanspruch gegenüber beihilfeberechtigten Beschäftigten im öffentlichen Dienst darstellt.
Gegen diesen Beschluss des BFH wurde Verfassungsbeschwerde (BvR 1579/22) eingelegt.
Die Einspruchsverfahren, die sich auf dieses Verfahren beim BVerfG bezogen, wurden nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhend gestellt.
Das Verfahren wurde jetzt mit Beschluss vom 15.11.2023 durch Nichtannahme zur Entscheidung erledigt.
Da keine Gründe mehr für die Verfahrensruhe vorliegen, werden die entsprechenden Einsprüche nun abschließend bearbeitet.
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