Büro von Harald Sievers

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Steuerberater .
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in Kooperation mit a
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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Umsatzsteuer II - April 2012

  • Abzug der Vorsteuer aus Strafverteidigerkosten?

    Der BFH hat beim EuGH angefragt, ob ein Unternehmen, dessen Inhaber und Mitarbeiter sich zur Erlangung von Aufträgen möglicherweise wegen Bestechung oder Vorteilsge-währung strafbar gemacht haben, aus den zur Abwehr dieser Vorwürfe angefallenen Strafverteidigungskosten zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Beschluss vom 22.12.2011, Az. V R 29/10).

    Pro und kontra Vorsteuerabzug

    Für den Vorsteuerabzug spricht, dass die möglicherweise strafbaren Handlungen dazu dienten, die steuerpflichtige Umsatztätigkeit des Unternehmens zu fördern.

    Dagegen könnte angeführt werden, dass die Leistungen der Strafverteidiger unmittelbar nur den persönlichen Interessen der Beschuldigten dienten. Das Interesse des Unternehmens an der Straffreiheit seines Inhabers und seiner Mitarbeiter könnte dann als nur mittelbarer Zusammenhang für den Vor-steuerabzug unbeachtlich sein.

    Was gilt bei mehreren Auftraggebern?

    Geklärt werden soll auch, wer bei einer Beauftragung durch mehrere Auftraggeber (hier: Beschuldigter und Unternehmen) zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

    Praxishinweis:

    Der BFH wird den Fall dann nach den Vorgaben des EuGH entscheiden. Wann der EuGH entscheidet, kann nicht vorhergesagt werden.
    Mit einer Verfahrensdauer von mindestens einem Jahr muss gerechnet werden.

    Quelle: Pressemitteilung des BFH vom 7.3.2012

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