Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Rechtsanwältin Annette Sieckmann a
Ebert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH a
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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Künstliche Intelligenz - Mai 2025

  • KI-nutzende Unternehmen und Kanzleien müssen ihre Mitarbeitenden schulen

    Seit Februar 2025 ist die neue EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) in Kraft.

    Unternehmen müssen nunmehr die „KI-Kompetenz“ ihrer Mit-arbeitenden gewährleisten.

    Die Schulungspflicht gilt für alle Arbeitgeber, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen ‒ unabhängig von der Unternehmens-größe oder Branche.

    Sie ergibt sich aus Art. 4 KI-VO:

    Wortlaut des Art. 4 KI-VO
    „Die Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen ergreifen Maß-nahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, zu berück-sichtigen sind.“

    Wie die Schulungspflicht konkret aussehen soll, ist nicht gere-gelt, sie müssen nur ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ sicherstellen.

    Erste Leitlinien für Unternehmen sollen bis August 2025 veröf-fentlicht werden.

    Da der Einsatz von KI in Unternehmen und Kanzleien ein breites Feld ist (automatisierte Bewerbungsverfahren, KI-gestützte Produktionsprozesse oder Chatbots im Onlineshop oder Kundenservice, Microsoft Co-Pilot am Arbeitsplatz; KI-gestützte Fachdatenbanken), sollte als erster Schritt damit begonnen werden, den Einsatz von KI im Unternehmen zu erheben.

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