Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
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Aktuelle Steuernews

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Einkommensteuer - Januar 2016

  • § 9 EStG - Schätzung von Übernachtungskosten im Lkw

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann ein Lkw-Fahrer, ohne Nachweis von tatsächlich angefallenen Aufwendungen, seine Übernachtungskosten für Auslandsdienstreisen schätzen.

    Nach Auffassung des FG München erscheint dabei ein Betrag von 5 EUR pro Tag als angemessen, wenn keine Einzel-nachweise vorliegen.

    Sachverhalt
    Im Streitfall ging es um einen als Kraftfahrer im internationalen Fernverkehr nichtselbstständig tätigen Steuerpflichtigen.

    Er übte seine Tätigkeit in Deutschland und dem europäischen Ausland aus. Der Steuerpflichtige hatte die Möglichkeit, in der Schlafkabine des Lkw zu übernachten.

    Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung machte er erst-mals Übernachtungskosten als Fernfahrer für 194 Über-nachtungen mit einer „Pauschale“ von 5 EUR je Übernachtung geltend.

    Dadurch würden typische Aufwendungen für Fernfahrer wie die Benutzung von Duschen auf Raststätten usw. abgegolten.

    Üblicherweise sei ein Erhalt von Quittungen hierfür nicht möglich. Das FA ließ die geltend gemachten Kosten dagegen unberücksichtigt.

    Entscheidung
    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren bekam der Steuer-pflichtige vor dem FG recht.

    Bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) auch beruflich veranlasste Reisekosten abzuziehen.

    Hierzu zählen auch Aufwendungen für Übernachtungen. Zwar können nur die tatsächlich angefallenen Aufwendungen für Übernachtungen berücksichtigt werden, jedoch sind derartige Aufwendungen, wenn Einzelnachweise nicht vorliegen, nach § 162 AO zu schätzen.

    Eine Schätzung dieser Kosten i.H.v. 5 EUR je Übernachtung erscheint dem FG angemessen und keinesfalls überhöht.

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