Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Fachanwältin für Steuerrecht a
Annette Sieckmann a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Werbungskosten - Februar 2012

  • Doppelte Haushaltsführung: FG Münster erweitert Ab-zugsmöglichkeiten für Nichtverheiratete

    Das FG Münster hat die Möglichkeiten für Nichtverheiratete erweitert, eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anerkannt zu bekommen (Urteil vom 20.12.2011, Az. 1 K 4150/08 E).

    Kein Erstwohnsitz und keine Kostenbeteiligung erforder-lich

    Laut FG ist es nicht erforderlich, dass sich der Lebenspartner, der am Beschäftigungsort eine Wohnung besitzt und die Wochenenden und andere freie Zeiten (z.B. Feiertage) in der Wohnung des anderen Lebenspartners verbringt (Lebensmittelpunkt), an den Kosten dieser Wohnung beteiligt. Es ist auch nicht erforderlich, dass der Erstwohnsitz am Lebensmittelpunkt gemeldet ist.

    Fall nicht vergleichbar mit Kindern, die noch im Haushalt der Eltern wohnen

    Entscheidend sei vielmehr, dass ausreichend Indizien vorliegen, dass die Wohnung tatsächlich den Lebens-mittelpunkt darstellt und der Arbeitnehmer, der die doppelte Haushaltsführung geltend macht, die Haushaltsführung am Lebensmittelpunkt zumindest mitbestimmt.

    Hier gelte etwas anders als für Kinder, die in den Haushalt der Eltern nur eingegliedert sind (und deshalb ohne Kostenbeteiligung keine doppelte Haushaltsführung geltend machen können).

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