Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Einkommensteuer - Dez. 2021

  • § 6 EStG - Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs trotz kleinerer Mängel und Ungenauigkeiten

    Kleinere Mängel und Ungenauigkeiten führen nicht zur Verwer-fung des Fahrtenbuchs und der Anwendung der 1 %-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind.

    Zur Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs, dass die Anwen-dung der 1 %-Regelung ausschließt, hat das FG Niedersachsen folgende Rechtsgrundsätze aufgestellt:

    - Kleinere Mängel und Ungenauigkeiten führen nicht zur Ver-werfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der 1 %-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind.

    Im Streitfall ging es um die Verwendung von Abkürzungen für Kunden und Ortsangaben, um fehlende Ortsangaben bei Über-nachtungen im Hotel, um Differenzen aus dem Vergleich zwi-schen den Kilometerangaben im Fahrtenbuch und laut Routen-planer sowie um die fehlende Aufzeichnung von Tankstopps.

    Maßgeblich ist nach Meinung des FG, ob trotz der Mängel noch eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gegeben und der Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung des Dienstwagens mög-lich ist.

    - Dem FA ist zuzumuten, fehlende Angaben zu Hotelüber-nachtungen aus vorliegenden Reisekostenunterlagen zu ermit-teln, sofern es sich nur um vereinzelte Fälle handelt.

    - In der Regel müssen die Angaben zu den Kilometerständen sofort, d. h. am Ende jeder Fahrt gemacht werden.

    Nur Präzisierungen des beruflichen Zwecks dürfen ‒ ggf. noch innerhalb einer Woche ‒ nachgeholt werden.

    Die Indizwirkung, die von fehlenden Gebrauchsspuren und einem gleichmäßigen Schriftbild eines Fahrtenbuchs in Bezug auf eine unzulässige Nacherstellung ausgeht, kann vom Steuer-pflichtigen entkräftet werden.


    FAZIT DES GERICHTS
    Die Anforderungen an das ordnungsgemäße Führen eines Fahr-tenbuchs dürfen nicht überspannt werden.

    Gerade im Hinblick auf die stark typisierende 1 %-Regelung wäre dies aus verfassungsrechtlichen Gründen ‒ es droht eine Übermaßbesteuerung ‒ nicht zu rechtfertigen.

    Der BFH stützt die Verfassungsmäßigkeit der 1 %-Regelung als „groben Klotz“ mit teilweise stark belastender Wirkung u. a. auf die Möglichkeit, zur Vermeidung einer Übermaßbesteuerung ein Fahrtenbuch zu führen (sog. Escape-Klausel).

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