Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Fachanwältin für Steuerrecht a
Annette Sieckmann a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Einkommensteuertarif - Dez. 2012

  • EStG - Steuerliche Überlegungen mit Blick auf den Jahres-wechsel.

    17. Haushaltsnahe Dienstleistungen:

    Sofern die Höchstbeträge bei den Vergünstigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen im Jahre 2012 noch nicht erreicht sind, rettet der rechtzeitige Auftrag an Handwerker oder Gärtner die Steuerermäßigung, wenn die Rechnung bis Silvester bezahlt wird. Sofern die bisherigen Aufwendungen bereits über dem Höchstbetrag liegen, sollten die weiteren Leistungen erst anschließend beglichen werden. Das gilt auch, wenn die Einkommensteuerschuld 2012 Null betragen wird.

    18. Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale:

    Ab 2013 steigen der Übungsleiterfreibetrag von 2.100 auf 2.400 EUR und die Ehrenamtspauschale von 500 auf 720 EUR, sodass Zahlungen bis zu dieser erhöhten Schwelle ab dem Jahreswechsel steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Das verringert den Aufwand für ehrenamtlich Tätige, da um 300 EUR sowie 220 EUR höhere Einnahmen weder der Steuer - noch der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

    19. Unterhaltsleistungen:

    Leistungen an Unterhaltsberechtigte sollten erst 2013 erfolgen, sofern die bedürftige Person im laufenden Jahr zu viel für die Steuervergünstigung selbst verdient hatte und dies nach Silvester voraussichtlich wieder sinken wird.
    Kapitalerträge rechnen jetzt nicht zu den Einkünften, sondern zu den eigenen Bezügen. Zu beachten sind die neue BFH-Rechtsprechung und BMF-Schreiben zur Prüfung der Bedürftigkeit bei Angehörigen und beim Ehegatten im Ausland.

    20. Spenden:

    Über eine Spende etwa in der Vorweihnachtszeit lassen sich gezielt die Sonderausgaben erhöhen, auch bei Zuwendungen ins EU- und EWR-Ausland. In Katastrophenfällen gelten bei Überweisungen auf Sonderkonten deutlich vereinfachte Nach-weisregeln. Bei größeren Zuwendungen sollte durchgerechnet werden, ob sich der Antrag auf Günstiger-Prüfung für die abgeltend besteuerten Kapitaleinkünfte wegen des erhöhten Spendenabzugsvolumens auch dann lohnt, wenn die Progres-sion über 25 % liegt.

    21. Elterngeld:

    Werdende Eltern sollten frühzeitig dem später zu Hause bleibenden Partner die günstige Steuerklasse III zuweisen, um die Bemessungsgrundlage für das spätere Elterngeld zu erhöhen. Das gilt insbesondere aufgrund der ab 2013 geänderten Berechnung des Voreinkommens. Hier ist die Steuerklasse maßgebend, die im Jahr vor der Geburt zeitlich überwiegt hatte.

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