Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Fachanwältin für Steuerrecht a
Annette Sieckmann a
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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Einkommensteuer - April 2013

  • § 32a EStG Anhebung des Grundfrei-
    betrages wirkt bei der Lohnsteuer ab April 2013

    Nachdem der Bundesrat am 1.2.2013 der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression und damit der Anhebung des Grundfreibetrages auf 8.130,00 EUR zugestimmt hatte, ver-öffentlichte das BMF neue Programmablaufpläne für 2013.

    Die Umsetzung in der Praxis erfolgt dann ab dem 1.1.2013 auf Basis der Programmablaufpläne 2013 für die Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, die bereits im November 2012 veröffentlicht worden waren.

    Es wurden jedoch im Hinblick auf das damals noch laufende Verfahren zum Abbau der kalten Progression die möglichen Tarifsenkungen aufgrund dieses Gesetzes noch nicht berück-sichtigt.

    In dem Bekanntmachungsschreiben und in den Programmab-laufplänen selbst wurde darauf ausdrücklich hingewiesen, dass Arbeitgeber bis zur Bekanntmachung geänderter Programm-ablaufpläne nicht verpflichtet sind, Tarifsenkungen durch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression zu berücksichtigen.

    Bis zur Umsetzung in der Praxis ab dem 1.4.2013 bleibt den Arbeitgebern und Softwareanbietern sowie Verlagen Zeit, die Lohnabrechnungsprogramme anzupassen oder aktuelle Lohn-steuertabellen zu drucken.

    Grundlage der Änderungen sind die Empfehlungen des Vermittlungsausschusses als Einigungsvorschlag vom 12. Dez. 2012 zum Abbau der kalten Progression.

    Der Grundfreibetrag für das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum steigt hiernach in zwei Schritten für 2013 auf 8.130,00 und ab 2014 auf 8.354,00 EUR. Es bleibt aber jeweils beim Eingangssteuersatz von 14 %, da die ursprünglich vorgesehene Anpassung des gesamten Tarifverlaufs nicht konsensfähig war.

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