Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Fachanwältin für Steuerrecht a
Annette Sieckmann a
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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Einkommensteuergesetz - Dez. 2012

  • EStG - Steuerliche Überlegungen mit Blick auf den Jahres-wechsel.

    12. Einkommensteuer-Vorauszahlungen:

    Fällt das zu erwartende zu versteuernde Einkommen geringer aus als im Vorjahr, sollte ein Antrag auf rückwirkende Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2012 oder im Vorgriff für 2013 gestellt werden.
    Ein Antrag ist auch bei höheren Vorauszahlungen sinnvoll, um anschließend Steuerzinsen auf Nachzahlungsbeträge zu vermeiden.
    Anleger können bereits im Rahmen der Vorauszahlungen berücksichtigen lassen, dass ihr Grenzsteuersatz unter dem Abgeltungsteuertarif liegt und sie die Günstiger-Prüfung für die privaten Kapitaleinnahmen in Anspruch nehmen wollen. Diese Option ist sinnvoll, wenn das zu versteuernde Einkommen unter 15.800 EUR pro Person liegt.
    Bei Beträgen leicht darüber gilt dies dann, wenn Alters-entlastungsbetrag oder die Tarifermäßigung für Erbschaft-steuer in Anspruch genommen werden sollen.

    13. Angehörigenverträge:

    Verträge unter Angehörigen in den Bereichen Arbeits-verhältnis, Privatkredit und Miete sollten turnusmäßig auf ihre Fremdüblichkeit hin geprüft werden. Geplante Anpassungen für 2013 sollten noch vor dem Jahreswechsel schriftlich vereinbart werden. Besonders zu beachten sind der BMF-Erlass zu Darlehensverträgen, der auf andere Bereiche übertragbar ist sowie die ab 2012 geänderten Prozentsätze bei der verbilligten Wohnungsvermietung mit Wegfall der Überschussprognose.

    14. Riester-Vertrag:

    Beim Abschluss eines Riester-Vertrags sichert der Abschluss bis Silvester über die verschiedenen Anlageformen Grund- und Kinderzulagen für das gesamte Jahr 2012 und bei Sparern unter 25 den Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 EUR. Dabei ist die Mindestsparsumme von 4 % des Vorjahres-einkommens zu beachten, wobei die Zulage selbst als Beitrag mitrechnet. Der Sonderausgabenabzug ist nur noch möglich, wenn der Anbieter die Beitragshöhe an die zentrale Stelle übermittelt.
    Die Zulage für 2010 entfällt, wenn dem Sparinstitut kein Antrag auf Förderung noch in diesem Jahr vorliegt. 2012 wurde ein Mindestbetrag von 60 EUR pro Jahr für mittelbar Zulageberechtigte eingeführt.
    Um die Rückforderung unberechtigt ausbezahlter Zulagen zu vermeiden, gibt es eine Nachentrichtungsmöglichkeit. Ab 2013 erfolgen diverse Verfahrenserleichterungen bei der Riester-Rente und der Eigenheimrente.

    15. Altersvorsorge:

    Durch das Alterseinkünftegesetz erfolgen für 2013 wieder die jahrgangsbezogenen planmäßigen Anpassungen bei den Sätzen und Beträgen zur Altersvorsorge.
    Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der privaten kapitalgedeckten Altersversorgung werden für neu hinzukommende Rentnerjahrgänge mit 66 % statt 64 % besteuert. Der Versorgungsfreibetrag für Neupensionäre sinkt von 28,8 % auf 27,2 % der Versorgungsbezüge und von maximal 2.160 auf 2.040 EUR. Gleichzeitig sinkt der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag von 648 auf 612 EUR.

    Vorsorgebeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersbasisvorsorge Rürup lassen sich mit 76 % statt 74 % als Sonderausgaben absetzen, wobei die abzugsfähige Höchstgrenze um 400 auf 15.200 EUR pro Person steigt. Der Altersentlastungsbetrag sinkt für Personen, die 2012 das 65. Lebensjahr vollenden, von 1.368 auf maximal 1.292 EUR und von 28,8 % auf 28,7 % vom Arbeitslohn und der positiven Summe der Einkünfte. Dabei zählen Kapitaleinnahmen nicht, wenn sie abgeltend besteuert werden.

    16. Rürup-Rente:

    Schöpfen Selbstständige ihre Höchstbeträge bei den Vor-sorgeaufwendungen nicht aus, kommt der Abschluss einer Rürup-Police in Betracht. Von den Beiträgen lassen sich 74 % bis zum Höchstbetrag von 18.240 EUR und 36.480 EUR bei Verheirateten als Sonderausgaben absetzen.
    Vereinbaren Personen über 62 eine lebenslange Sofortrente gegen Einmalzahlung, wird die bei Erstbezug in 2012 nur mit 64 % auf Dauer als sonstige Einnahme nach § 22 EStG erfasst. Rürup-Policen sind nur bei Zertifizierung und Einwilligung in die Datenübermittlung begünstigt.

    Ab 2013 steigt der Höchstbetrag in § 10 Abs. 3 EStG für die Basisversorgung im Alter von 20.000 EUR auf 24.000 EUR und es kommt zu einer Verbesserung des Erwerbsminderungs-schutzes.

    Ab dem 21.12.2012 müssen Versicherungsunternehmen Unisex-Tarife anbieten. Speziell für Frauen sind die Beiträge nach Einführung der neuen Tarife dann geringer.

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