Aktuelle Steuernews
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Geldwäschegesetz - Sept. 2023
- Registrierungspflicht für alle
Steuerberater im elektro-nischen Meldeportal „goAML“
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte müssen sich bis zum 01.01.2024 im elektronischen Meldeportal „goAML“ der Financial Intelligence Unit (FIU) registrieren.
Die Registrierung ist unabhängig von der Abgabe einer geld-wäscherechtlichen Verdachtsmeldung.
Rechtsgrundlage der Verpflichtung ist § 45 Abs. 1 S. 2 GwG.
Die Registrierungspflicht für Steuerberater im elektronischen Meldeportal „goAML“ der Financial Intelligence Unit (FIU) ist Teil der Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie und soll dazu beitragen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämp-fen.
Die gesetzliche Grundlage für die Meldepflicht in Deutschland ist das Geldwäschegesetz (GwG).
Zum Personenkreis der Verpflichteten nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG gehören neben Steuerberatern, und Steuerbevoll-mächtigten auch Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Lohnsteuerhilfevereine.
Hinweise zum Registrierungsprozess und weiterführende Fach-informationen sind über die Webseiten der Zollverwaltung ab-rufbar.
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