Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Rechtsanwältin Annette Sieckmann a
Ebert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH a
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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Einkommensteuer - Nov. 2022

  • § 4 EStG - Umsatzsteuer als Betriebseinnahme bei der Einnahmenüberschussrechnung

    Bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sind vereinnahmte und verausgabte Umsatzsteuerbeträge keine durchlaufenden Posten i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG, sondern in die Gewinnermittlung einzube-ziehende Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.

    Im Rahmen seiner Einnahmenüberschussrechnung hatte der Steuerpflichtige, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG er-mittelte, lediglich die Nettoerlöse erklärt.

    Bei der Gewinnermittlung mittels Einnahmenüberschussrech-nung ist jedoch auch die vereinnahmte Umsatzsteuer als Be-triebseinnahme zu erfassen.

    Das FG stellte klar, dass vereinnahmte (und verausgabte) Um-satzsteuerbeträge keine durchlaufenden Posten i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG sind.

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