Büro von Harald Sievers

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Steuerberater .
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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Bilanzierung - März 2026

  • AfA nach kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer: BMF hebt Schreiben vom 22.2.2023 auf

    Die Hoffnung auf ein „administratives Vereinfachungsregime“ zur kürzeren Nutzungsdauer hat sich zunächst zerschlagen:

    Das BMF zieht das Schreiben von 2023 ersatzlos zurück.

    Damit ist man wieder vollständig im Nachweis- und Streit-modus.

    Sachverhalt
    Mit BMF‑Schreiben vom 22.2.2023 hatte die Finanzverwaltung Vorgaben für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nut-zungsdauer i. S. d. § 7 Abs. 4 S. 2 EStG gemacht.

    Mit Schreiben vom 1.12.2025 hebt das BMF dieses Schreiben im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder auf.

    Entscheidungsgründe
    Das BMF habe die Aufhebung ausdrücklich angeordnet, ohne in dem Aufhebungsschreiben selbst eine neue Nachweis‑Systema-tik zu ersetzen.

    Damit gelte die bisherige Verwaltungsanweisung aus 2023 nicht mehr.

    Die Frage der kürzeren Nutzungsdauer sei wieder nach den allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen.

    Relevanz für die Praxis
    Wer künftig eine kürzere Nutzungsdauer durchsetzen will, braucht eine belastbare Tatsachengrundlage (i. d. R. ein quali-fiziertes Gutachten, das objektbezogen und nachvollziehbar die Restnutzungsdauer ableitet).

    Alt‑Fälle sollten darauf geprüft werden, ob sie bereits bestands-kräftig sind oder ob noch verfahrensrechtliche Korrektur-schienen offenstehen (Einspruch, Vorläufigkeit, § 164 AO etc.).

    Für laufende Projekte empfiehlt es sich, die Gutachtenqualität und die Angriffsflächen (Methodik, Datenbasis, Plausibilität) vor Einreichung kritisch zu prüfen, weil ein Streit mit dem FA in derartigen Fällen nicht unwahrscheinlich ist.

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