Büro von Harald Sievers

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Steuerberater .
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in Kooperation mit a
Rechtsanwältin Annette Sieckmann a
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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Umsatzsteuer - März 2016

  • Gebrauchtwagenverkauf –
    Vermittlung oder Eigenhandel?


    Die OFD Niedersachsen (Oberfinanzdirektion) hat aktuell zur Abgrenzung der Vermittlungsleistung vom Eigengeschäft – speziell in Sonderfällen des Verkaufs gebrauchter Kfz – Stel-lung genommen.

    Grundsatzregel
    Zur Abgrenzung der Vermittlung vom Eigenhandel verweist die OFD zunächst auf Abschn. 3.7 UStAE. Daneben ist auch weiterhin das BMF-Schreiben vom 5.7.1984 (IV A 2 - S 7110 - 15/84) zu beachten. Dieses vermeintlich „alte“ Schreiben ist weiter gültig.

    Zahlungsvereinbarungen
    Laut OFD Niedersachsen sind Beginn und Dauer einer Kreditgewährung im Fall des Verkaufs gebrauchter Kfz frei vereinbar.
    Die Parteien können auch eine längere Laufzeit als sechs Monate vereinbaren. Das Ende der Kreditgewährung ist jedoch mit einem Termin anzugeben.

    Beurteilung eines Minusgeschäfts
    Ist der vereinbarte Mindest-Verkaufspreis für den Gebraucht-wagen nicht zu erzielen und setzen der Kraftfahrzeughändler und der Gebrauchtwagenverkäufer den Mindest-Verkaufspreis einvernehmlich bei gleichzeitiger Reduzierung des Neuwagen-preises herab, wird der Vermittlungsvertrag über den Ge-brauchtwagen hiervon nicht berührt.
    Die Reduzierung des Neuwagenpreises betrifft nur die Lieferung des Neuwagens.

    Schiedsgutachterverfahren
    Hat der Kraftfahrzeughändler bei Verkauf eines Gebraucht-wagens aufgrund der Entscheidung einer Schiedsstelle des Kraftfahrzeuggewerbes am Fahrzeug Nachbesserungen vorzu-nehmen, deren Kosten die Vermittlungsprovision oder die nach Abzug anderer Kosten verbleibende Restprovision übersteigen, steht dies einer Vermittlungsleistung nicht entgegen.

    Händlergarantie
    Kraftfahrzeughändler bieten häufig gegen gesondertes Entgelt eine Händlergarantie an. Dabei handelt es sich um eine eigenständige Hauptleistung des Händlers (BFH 9.10.02, V R 67/01, BStBl II 03, 378), die

    - entweder in einer steuerfreien Garantieübernahme (§ 4 Nr. 8 Buchst. g UStG)

    oder

    - im Falle der Vermittlung einer Garantieversicherung in der steuerfreien Verschaffung von Versicherungsschutz (§ 4 Nr. 10 Buchst. b UStG) besteht.

    Beides steht mit der Vermittlungsleistung des Kraftfahr-zeughändlers in keinem unmittelbaren Zusammenhang. Für die Vermittlereigenschaft ist dies unschädlich.

    Unschädlich ist auch eine sogenannte Schadensminderungs-provision, die der Kraftfahrzeughändler bei geringen Schadens-quoten von einer Versicherung erhält.

    Garantie bei der Lieferung von Ölprodukten
    Mitunter übernimmt der Lieferant von Ölprodukten gegenüber dem Käufer des Gebrauchtwagens eine Garantie gegen Materialschäden am Motor, Getriebe sowie Differential.

    Für die Vermittlungsleistung des Kraftfahrzeughändlers ist es unschädlich, wenn er sich gegenüber dem Lieferanten von Ölprodukten verpflichtet, ihn in begrenztem Umfang von der Haftung für eintretende Schäden freizustellen.

    Geschäftsveräußerungen
    Bei einer Veräußerung des Unternehmens Fahrzeughandel übernimmt der Erwerber die Vermittlungsverträge.

    Ein zwischen dem bisherigen Kraftfahrzeughändler und dem Erwerber ohne Zustimmung des Gebrauchtwagenverkäufers abgeschlossener Untervermittlungsvertrag steht der Anerken-nung einer Vermittlungsleistung beim Verkauf des Gebraucht-wagens nicht entgegen.

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