Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
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in Kooperation mit a
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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Erbschaftsteuer - Juni 2018

  • Übernahme von Finanzierungskosten unterliegen Pflicht-teilsergänzungsanspruch

    Die Übernahme der Finanzierungskosten für ein Familienwohn-haus löst einen Pflichtteilsergänzungsanspruch aus.

    Das hat der BGH aktuell entschieden.

    Daran sollten Steuerberater bei der Vorbereitung von Erbschaft-steuererklärungen denken, da dies eventuell den erbschaft-steuerlich relevanten Wert der Bereicherung mindert.

    Sachverhalt
    Der Erblasser war in zweiter Ehe im gesetzlichen Güterstand verheiratet und hatte für ein Bankdarlehen 20 Tsd. EUR Tilgung und 113 Tsd. EUR an Zinsen geleistet.

    Das Bankdarlehen war für den Hausbau des Einfamilienhauses für die Ehefrau aufgenommen worden.

    Die beiden Söhne aus erster Ehe waren enterbt worden und klagten auf einen Pflichtteilsergänzungsanspruch in Höhe des halben Miteigentumsanteil an dem Wohnhaus und der halben Tilgungsleistungen.

    Entscheidung
    Der BGH sah in den Zinszahlungen eine unbenannte Zuwen-dung, die einer Schenkung i. S. d. § 516 BGB gleichgestellt ist.

    Dies löst einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § 2325 BGB aus.

    Denn auch bei einem gemeinsam aufgenommenen Darlehen seien diese Zinszahlungen kein Bestandteil des Miteigentums-anteils.
    Auch stelle die Übernahme der Zinszahlungen eine Bereiche-rung dar.

    Die Konsequenz für die Vorbereitung der Erbschaftsteuer-erklärung:
    Der Pflichtteilsergänzungsanspruch muss von der Bemessungs-grundlage der Bereicherung abgezogen werden, wenn er gel-tend gemacht wird.

    Da mit Pflichtteilsergänzungsansprüchen verbundene Rechts-streitigkeiten regelmäßig erst im Nachhinein auftauchen und sich hinziehen, sollte der steuerliche Berater beim Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge gezielt nach möglichen Risiken fragen, um im Vorfeld Bescheide offenzuhalten.

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