Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Einkommensteuer - Juli 2019

  • § 9 EStG - Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

    Die Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo können für einen hauptamtlichen Torwarttrainer im Bereich des Lizenzfußballs Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sein.

    Sachverhalt
    Im Streitfall ging es um einen Steuerpflichtigen, der als haupt-amtlicher Torwarttrainer eines Lizenzfußballvereins Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit bezieht.

    Er schloss beim Pay-TV-Sender „Sky“ ein Abonnement ab, das sich aus den Paketen „Fußball Bundesliga“, „Sport“ und „Sky Welt“ zusammensetzte.

    Den Aufwand für das Paket „Bundesliga“ machte er als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit geltend.

    Den Werbungskostencharakter der Aufwendungen begründete er damit, dass er die Bundesligaspiele ganz überwiegend nur zum Kenntnisgewinn im Zusammenhang mit seiner Trainer-tätigkeit schaue.

    FA und auch nachfolgend das FG verneinten jedoch den Wer-bungskostencharakter der Aufwendungen mit der Begründung, das Sky-Bundesliga-Abonnement sei immer privat und nicht beruflich veranlasst, da der Inhalt des Pakets nicht vergleichbar einer Fachzeitschrift auf ein Fachpublikum, hier einen haupt-amtlichen Fußballtrainer, zugeschnitten sei.

    Entscheidung
    Der BFH hat jedoch die Entscheidung der Vorinstanz aufge-hoben und den Streitfall zur weiteren Sachaufklärung und erneuten Entscheidung an das FG zurückverwiesen.

    Werbungskosten sind u. a. Aufwendungen für (immaterielle) Wirtschaftsgüter, die unmittelbar der Erledigung beruflicher Aufgaben dienen.

    Die Güter müssen ausschließlich oder zumindest weitaus über-wiegend beruflich genutzt werden.

    Eine geringfügige private Mitbenutzung ist unschädlich.

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist unter Würdigung aller Umstände nach der Funktion des Wirtschaftsguts im Einzelfall festzustellen.

    Bei einem (Torwart)Trainer eines Lizenzfußballvereins hält der BFH eine weitaus überwiegende berufliche Nutzung des Pakets „Bundesliga“ zumindest nicht für ausgeschlossen.

    Da das FG den Werbungskostenabzug ohne weitere Sachver-haltsfeststellungen verneint hatte, muss es diese nun nach-holen.

    Zur Feststellung der tatsächlichen Verwendung des Sky-Bundesliga-Abonnements durch den Steuerpflichtigen hat der BFH darüber hinaus die Vernehmung von Trainerkollegen und Spielern angeregt.

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