Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Rechtsanwältin Annette Sieckmann a
Ebert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Umwandlungsgesetz - Febr. 2019

  • Brexit:
    Viertes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes verabschiedet


    Nachdem der Deutsche Bundestag am 13. Dezember 2018 das Vierte Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes be-schlossen hat, hat auch der Bundesrat am 14. Dez. 2018 das Gesetz passieren lassen.
    Das Gesetz kann damit unmittelbar am Tag nach der Ver-öffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

    In der Vergangenheit haben rund 10.000 deutsche Unter-nehmen die unbürokratische und günstige Rechtsform der Limited („private company limited by shares“) oder der PLC („public limited company“) für sich gewählt.

    Mit dem Ausstieg Großbritanniens aus der EU sind diese Rechts-formen in Deutschland jedoch nicht mehr erlaubt.

    Als Folge des Brexit wären diese Unternehmen dann keine Kapitalgesellschaften mehr, sondern würden zu Personenge-sellschaften.

    Folglich wären sie von jetzt auf gleich nicht mehr haftungs-beschränkt. Das heißt, die Inhaber müssten mit ihrem Privat-vermögen haften.
    Um diesem Horrorszenario zu entgehen, bleibt nur die Um-wandlung der Gesellschaftsform so schnell wie möglich.

    Änderung des Umwandlungsgesetzes
    Mit den neuen Vorschriften des Umwandlungsgesetzes soll den Limited und PCL, die ihren Sitz in Deutschland haben, ein erleichterter Wechsel in das deutsche Recht ermöglicht werden.

    Sie erhalten die Möglichkeit, sich unter Nutzung eines Ver-schmelzungsverfahrens in eine Kommanditgesellschaft (KG) umzuwandeln.

    Das kann auch eine GmbH & Co. KG oder eine UG (haftungs-beschränkt) & Co. KG sein.
    Letztere bietet den Vorteil, dass in der verbleibenden kurzen Zeit bis zum Brexit nicht das Mindestkapital von 25.000 EUR aufgebracht werden muss, das für eine GmbH-Gründung er-forderlich ist.

© 2019 - IWW Institut