Büro von Harald Sievers

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in Kooperation mit a
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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Einkommensteuer - Dezember 2016

  • § 9 EStG - Kein steuerlicher Abzug von Studienkosten bei Vorliegen eines Stipendiums

    Das FG Köln hat entschieden, dass Studienkosten nicht als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden können, wenn die Kosten im Rahmen eines Stipendiums steuerfrei erstattet wurden.

    Sachverhalt
    Geklagt hatte ein Rechtsanwalt. Dieser absolvierte in den Jahren 2010 und 2011 ein Aufbaustudium (Master of Laws) in den USA.

    Hierfür erhielt er vom Deutschen Akademischen Austausch Dienst e. V. (DAAD) ein Stipendium.

    Das Stipendium bestand in einem monatlichen Zuschuss zum Lebensunterhalt in Höhe von 975 EUR.
    Zusätzlich beinhaltete das Stipendium einen einmaligen Reisekostenzuschuss und die Übernahme der Studiengebühren.

    Die Studienkosten machte der Steuerpflichtige in voller Höhe, d. h. ohne Kürzung um die erhaltenen Stipendiumsleistungen, als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend.

    Dagegen berücksichtigte das FA lediglich die um die erhaltenen Stipendiumsleistungen gekürzten Kosten als Werbungskosten.

    Nur insoweit wurde ein Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen bejaht (§ 3c EStG).

    Entscheidung
    Das FG Köln bestätigte die Entscheidung des FA.

    Die angefallenen Kosten können demnach nur in der Höhe abgezogen werden können, wie sie auch tatsächlich als Aufwendungen vom Steuerpflichtigen getragen wurden (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG).

    Denn soweit die anlässlich des Studiums angefallenen Kosten durch das Stipendium steuerfrei erstattet worden sind, hatte der Studierende im Ergebnis keine Aufwendungen zu tragen.

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