Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Rechtsanwältin Annette Sieckmann a
Ebert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Firmenwagen - Sept. 2023

  • Sonderausstattung des Firmenwagens im Visier der Be-triebsprüfer

    Ermittelt ein Unternehmer den Privatnutzungsanteil für einen Firmenwagen nach der 1 Prozent Regelung, suchen Betriebs-prüfer häufig nach Anhaltspunkten, ob im Zeitpunkt der Erst-zulassung Sonderausstattung installiert war.

    Wenn ja, erhöht sich die Bemessungsgrundlage zur 1 %-Rege-lung um den Wert der Sonderausstattung einschließlich Umsatz-steuer.

    Zu dieser Thematik könnte es eine Gesetzesänderung geben.

    Grundsätze zur Sonderausstattung
    Der Wert der Sonderausstattung eines Firmenwagens ist nur dann in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des Privat-nutzungsanteils im Rahmen der 1 %-Regelung einzubeziehen, wenn der betriebliche Pkw im Zeitpunkt der Erstzulassung be-reits werkseitig mit dieser Sonderausstattung ausgestattet war.

    Einer internen Verwaltungsanweisung kann entnommen wer-den, dass dieser Grundsatz auch dann greift, wenn im Pkw im Zeitpunkt der Erstzulassung Sonderausstattungs-Technik vorin-stalliert ist, die nach der Erstzulassung freigeschaltet werden kann (z. B. Navigation, Infotainment oder Assistenten).

    Im Ergebnis kann der Wert der Sonderausstattung also nur in die Bemessungsgrundlage zur 1 %-Regelung einbezogen wer-den, wenn die Sonderausstattung im Zeitpunkt der Erstzulas-sung installiert und „freigeschaltet“ ist.

    PRAXISTIPP
    Auf Bund-Länder-Ebene wird aktuell erörtert, ob es einer Ge-setzesänderung zur Sonderausstattung bedarf.

    Liegen nämlich Anhaltspunkte dafür vor, dass die Sonderaus-stattung nur deshalb im Zeitpunkt der Erstzulassung nicht freigeschaltet wurde, um Steuern zu sparen, liegt eine rechts-missbräuchliche Gestaltung vor, die gesetzlich ausgehebelt wer-den müsste.

© 2023 - IWW Institut