Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Rechtsanwältin Annette Sieckmann a
Ebert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Elektronische Kassenführung - Nov. 2023

  • Steuerliche Behandlung der Kosten der TSE bei Taxa-metern

    Artikel 2 der Verordnung zur Änderung der Kassensicherungs-verordnung vom 30. Juli 2021 sieht vor, dass § 1 Kassen-sicherungsverordnung auch auf EU-Taxameter und Weg-streckenzähler anzuwenden ist.

    Solche Aufzeichnungssysteme sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen sind deshalb durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen.

    Wie die Kosten zur Implementierung der TSE bei Taxametern und Wegstrecken steuerlich zu behandeln sind, dazu hat sich das Bundesfinanzministerium aktuell geäußert (BMF 30.8.23, IV D 2 ‒ S 0316-a/19/10006:037).

    Grundsatz zur steuerlichen Behandlung der TSE
    Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung für die Kosten der erstmaligen Implementierung der TSE in Taxametern und Weg-streckenzählern wird auf das BMF-Schreiben vom 21.8.2020 (IV A 4 ‒ S 0316-a/19/10006:007) zu elektronischen Kassensys-temen verwiesen.

    Danach gilt Folgendes:

    - Eine TSE stellt ein selbstständiges Wirtschaftsgut dar.

    - Die TSE ist zu aktivieren und auf eine Nutzungsdauer von drei Jahren abzuschreiben.

    - Die TSE ist allerdings nicht selbstständig nutzbar. Das bedeutet im Klartext: Der Sofortabzug nach § 6 Abs. 2 und die Bildung eines Sammelpostens nach § 6 Abs. 2a EStG scheiden für die TSE aus.

    - Nur wenn die TSE direkt als Hardware fest eingebaut wird, geht ihre Eigenständigkeit als Wirtschaftsgut verloren und die Aufwendungen für die Implementierung der TSE stellen An-schaffungskosten des jeweiligen Wirtschaftsguts dar, in das die TSE eingebaut wird.


    Doch kein Grundsatz ohne Ausnahme:
    Unternehmen, denen Kosten für die Implementierung einer TSE bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern angefallen sind, haben ein Wahlrecht.

    Eine Vereinfachungsregelung erlaubt es nämlich, die Kosten in voller Höhe als Betriebsausgaben zu behandeln.

    Einheitliche digitale Schnittstelle
    Kosten für die einheitliche digitale Schnittstelle umfasst die Schnittstelle für die Anbindung der TSE an das elektronische Aufzeichnungssystem sowie die digitale Schnittstelle der Finanz-verwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler.

    Solche Aufwendungen für die Implementierung sind als An-schaffungskosten des Wirtschaftsguts TSE zu behandeln.

    Das bedeutet:
    Je nachdem, ob die Kosten der TSE abgeschrieben oder als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandelt werden, teilen sie für einheitliche digitale Schnittstellen das steuerliche Schicksal der Kosten für die TSE.

    Vereinfachungsregelung
    Das Wahlrecht, anstatt der Abschreibung des Wirtschaftsguts TSE auf einen Zeitraum von drei Jahren den Sofortabzug als Betriebsausgaben zu wählen, ist an keine zeitlichen Vorgaben gebunden.

    Dieses Wahlrecht gilt allerdings nur für die „erstmalige“ Implementierung der TSE und der digitalen Schnittstelle.

© 2023 - IWW Institut