Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Rechtsanwältin Annette Sieckmann a
Ebert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Einkommensteuer - Nov. 2018

  • Der BFH und die „Ehe für alle“: Gilt der Splittingtarif bis 2001 rückwirkend?

    Im Jahr 2017 ist das Eheöffnungsgesetz („Ehe für alle“) in Kraft getreten. Es könnte allen Partnern einer eingetragenen Lebens-partnerschaft die Möglichkeit bieten, rückwirkend ab dem Jahr 2001 die Zusammenveranlagung durchzusetzen.

    Ein Ehepaar hat vor dem FG Hamburg jedenfalls einen Etappen-sieg errungen. Letztlich entscheiden wird aber der BFH.

    Hintergrund
    Gleichgeschlechtliche Partner einer eingetragenen Lebens-partnerschaft sind steuerlich Ehegatten gleichgestellt – und das eigentlich seit 2001.

    Waren alte Steuerbescheide bestandskräftig geworden, haben Finanzämter die rückwirkende Änderung dieser Bescheide und damit die Zusammenveranlagung bisher verweigert.

    Eine Ausnahme gilt nach Auffassung des FG Hamburg, wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe für alle umge-wandelt wird.
    Dann stellt das Eheöffnungsgesetz als außersteuerliches Gesetz ein rückwirkendes Ereignis dar, das eine Bescheidänderung nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO ermöglicht.

    PRAXISTIPP
    Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die eine Um-wandlung in die Ehe für alle beantragen, sollten beantragen, dass ihre Steuerbescheide rückwirkend geändert und ihnen der Splittingtarif gewährt wird.

    Legen Sie Einspruch ein, wenn das Finanzamt ablehnt.

    Das FG hat die Revision zum BFH zugelassen.
    Die Finanzverwaltung hat sie eingelegt. Der Musterprozess trägt das Az. III R 57/18.

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