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Einkommensteuer - Nov. 2017
- § 8 EStG - Arbeitgeber stellt
BahnCard: Entscheidend ist Prognoserechnung
Beschaffen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine BahnCard 50 oder 100, hängt es von der Amortisations-Prognose ab, ob der Arbeitnehmer für deren private Nutzungsmöglichkeit einen geldwerten Vorteil versteuern muss.
Das steht in einer bundesweit abgestimmten Verfügung der OFD Frankfurt.
Es gelten folgende Berechnungsdetails:
- Prognose einer Vollamortisation:
Die Anschaffung der BahnCard erfolgt im überwiegend eigen-betrieblichen Interesse, wenn der Arbeitgeber per Kalkulation prognostiziert, dass ihn die BahnCard weniger kostet, als wenn er dem Arbeitnehmer die Kosten für berufliche Fahrten (Aus-wärtstätigkeiten) erstattet.
Dann muss für die private Nutzungsmöglichkeit der BahnCard kein geldwerter Vorteil versteuert werden.
- Prognose einer Teilamortisation:
Die BahnCard muss voll als Arbeitslohn versteuert werden, wenn die geschätzten Fahrtkosten unter dem BahnCard-Preis liegen.
Durch dienstliche BahnCard-Fahrten ersparte Fahrtkostener-stattungen können dann monatsweise oder am Ende des Gültig-keitszeitraums als Korrekturbetrag den Arbeitslohn mindern.
PRAXISHINWEIS
Schaffen Arbeitgeber eine BahnCard an, müssen sie prognosti-zieren und dokumentieren (Belege zum Lohnkonto), welche Auswärtstätigkeiten der Arbeitnehmer in dem Jahr voraus-sichtlich unternimmt.
Ergibt die Prognose eine Vollamortisation und stellt sich diese im Nachhinein als falsch heraus, müssen sie nachträglich keinen geldwerten Vorteil versteuern.
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