Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Fachanwältin für Steuerrecht a
Annette Sieckmann a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Einkommensteuergesetz - Nov. 2012

  • § 21 EStG - Abgeltungszahlungen für ein dingliches Wohnrecht als Werbungskosten anerkannt

    Das Hessische Finanzgericht hatte aktuell über einen Sachverhalt zu entscheiden, von dem möglicherweise viele Steuerpflichtige künftig profitieren könnten, da diese Fallkonstellation in der Praxis immer wieder vorkommt.

    Die Mutter des Steuerpflichtigen hatte dem Sohn vor Jahren ihr selbstgenutztes Einfamilienhaus im Wege der vorwegge-nommenen Erbfolge übertragen und sich an dem gesamten Haus ein lebenslängliches Wohnrecht vorbehalten, das in das Grundbuch eingetragen wurde. Jahre später bezog die Mutter aus Alters- und Gesundheitsgründen eine altengerechte kleinere Mietwohnung. Die Mietzahlungen übernahm der Sohn. Mutter und Sohn schlossen darüber eine privatschriftliche Ver-einbarung.

    Übernahme der Mietkosten sind Werbungskosten

    Nach dem Auszug der Mutter, renovierte der Sohn die Immobilie und vermietete diese fortan an Fremde. Die Mietzahlungen für die Mutter setzte der Sohn als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung an. Das Finanzamt lehnte ab, die Richter des Finanzgerichts Hessen gewährten den Werbungskostenabzug jedoch.
    Die Finanzverwaltung hat gegen das Urteil Revision eingelegt, die beim BFH unter dem Az. IX R 28/12 anhängig ist.

    Praxishinweis: Die für die Mutter übernommenen Mietkosten durften als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, weil der Sohn und seine Mutter die Aufgabe des Wohnrechts und die Übernahme der Miete schriftlich regelten. Dass die Vereinbarung nicht notariell beurkundet wurde, ist nicht schädlich.

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