Aktuelle Steuernews
Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.
Einkommensteuer - Aug. 2025
- § 8 EStG - Vorteilsminderung bei der
1 %-Regelung
Kosten, die wie Fähr-, Maut- oder Vignettenkosten für Privat-fahrten ausschließlich von der Entscheidung des Arbeitnehmers abhängen, mit dem Fahrzeug ein bestimmtes privates Ziel auf-zusuchen, werden nicht von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst.
Die Übernahme solcher Kosten durch den Arbeitgeber be-gründet einen eigenständigen geldwerten Vorteil (Anschluss an BFH 18.6.24, VIII R 32/20, zur amtlichen Veröffentlichung be-stimmt).
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um vom Steuerpflichtigen getragene, an-lässlich einer Urlaubsreise entstandene Fährkosten für den von seinem Arbeitgeber zur privaten Nutzung zur Verfügung ge-stellten Pkw.
Entscheidung
Der BFH entschied, dass derartige Kosten den geldwerten Vor-teil aus der Überlassung des zur privaten Nutzung zur Ver-fügung gestellten Fahrzeugs nicht mindern.
Denn es mindern nur solche vom Arbeitnehmer vertraglich übernommenen und getragenen Aufwendungen den Vorteil, ein betriebs- und fahrbereites Fahrzeug nutzen zu können, die bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und somit von der Abgeltungs-wirkung der 1 %-Regelung erfasst wären.
Dazu gehören jedoch Kosten nicht, die wie Fähr-, Maut- oder Vignettenkosten für Privatfahrten ausschließlich von der Ent-scheidung des Arbeitnehmers abhängen, mit dem Fahrzeug ein bestimmtes privates Ziel aufzusuchen.
Die Übernahme solcher Kosten durch den Arbeitgeber begrün-det vielmehr einen eigenständigen geldwerten Vorteil.
Ein Abzug der Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Wer-bungskosten war gem. § 12 Nr. 1 EStG ausgeschlossen, da die Fährkosten als Kosten der Urlaubsreise ausschließlich durch die private Nutzung des Dienstwagens veranlasst waren.
© 2025 - IWW Institut