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Auflösung der Vertragsbeziehung - April 2025
- Keine Zustimmung zu neuen
Bankkonditionen: Kündi-gung rechtmäßig
Wer den mehrfachen Aufforderungen der Bank zur Zustimmung zu geänderten Vertragsbedingungen nicht nachkommt, riskiert die Kündigung des Girokontos.
Was war passiert?
Ein Kunde hatte ein Girokonto bei einer Sparkasse.
Die Sparkasse forderte ihn mehrfach auf, den neuen Geschäfts-bedingungen zuzustimmen, darunter auch dem neuen Preis- und Leistungsverzeichnis.
Der Kunde verweigerte die Zustimmung.
Schließlich kündigte die Sparkasse das Konto, bot aber weiter-hin an, die Kündigung rückgängig zu machen, falls der Kunde doch noch zustimmen würde.
Der Kunde wollte die Kündigung nicht akzeptieren und zog vor Gericht.
Das Amtsgericht Flensburg wies den Antrag schon aus formellen Gründen zurück.
Hiergegen legte der Kunde das Rechtsmittel der Beschwerde ein.
Wie hat das Gericht entschieden?
Das Landgericht Flensburg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts:
Die Sparkasse durfte das Konto ordentlich kündigen.
Das Gericht argumentierte, dass Banken und Sparkassen ein-heitliche Bedingungen für alle Kunden benötigten.
Banken und Sparkassen könnten nicht mit unterschiedlichen Vertragsbedingungen für einzelne Kunden arbeiten, weil dass ihre Arbeit erheblich erschweren würde.
Weil der Kunde den neuen Bedingungen nicht zugestimmt hatte, war es für die Sparkasse nicht zumutbar, die Vertrags-beziehung weiterzuführen.
Die Kündigung war daher rechtmäßig.
Nach § 675h Abs. 2 BGB und den Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen der Sparkassen dürfen Banken einen Zahlungs-diensterahmenvertrag mit einer Frist von mindestens zwei Monaten kündigen, wenn kein anderes Kündigungsrecht verein-bart wurde.
Allerdings darf eine Sparkasse als öffentlich-rechtliche Institu-tion nicht willkürlich kündigen ‒ es muss ein sachlicher Grund vorliegen.
Beachten Sie …
Der Beschluss vom 28.3.2023, (3 T 1/23) ist rechtskräftig.
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